AGB:

I Provisionen: Art und Höhe der Provisionen sind der Provisionstabelle geregelt.
II Gültigkeit: Die Gültigkeit der Provisionstabelle beschränkt sich auf das in der Provisionstabelle angegebene Datum.
III Projekte: Basis für die Provisionsberechnung sind die tatsächlichen Netto-Zahlungseingänge. Diese entsprechen in der Regel (bei zahlenden Kunden) dem Netto-Auftragswert im sogenannten „Software-Entwicklungsvertrag“ welcher die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen der James24 UG und dem Auftraggeber darstellt. Sollte ein vermittelter Auftraggeber (Kunde) mehr als ein Projekt in Auftrag geben, beschränkt sich die Provision auf das erste Projekt. Durch die Vermittlung von potentiellen Kunden, mit welchen kein Projekt zustande kommt, entsteht kein Provisionsanspruch.
IV Freelancer: Freelancer (freie Mitarbeiter) gelten erst dann als „erfolgreich vermittelt“, sobald zwei Projekte erfolgreich durchgeführt wurden. Rechtliche Basis für ein Projekt ist der Werkvertrag, welcher zwischen der James24 UG und dem Auftragnehmer (Autor) geschlossen wird. Ein Projekt gilt dann als erfolgreich durchgeführt, wenn es vom besagten Autor alleine durchgeführt und das Ergebnis vom Kunden „abgenommen“ wird.
V Mitarbeiter: Für die Vermittlung von festangestellten Mitarbeitern (Praktikum, Werkstudent, Minijob, Teilzeitanstellung, Vollzeitanstellung) entspricht die Provision einem fixen Geldbetrag. Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter nicht innerhalb der Probezeit beendet wird.
VI Auszahlung:
a) Projekte: Die Provisionsauszahlung erfolgt bei Projekten innerhalb von zwei Wochen nach vollständiger Begleichung der Auftragssumme durch den Auftraggeber. Eine Vereinbarung für anteilige Auszahlungen nach Projektfortschritt bzw. tatsächlichen Zahlungseingängen des Kunden, im Falle einer Ratenzahlung, ist möglich.
b) Freelancer: Die Provisionsauszahlung für vermittelte Freelancer erfolgt innerhalb von zwei Wochen nachdem das zweite Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde.
c) Mitarbeiter: Die Provisionsauszahlung für vermittelte Mitarbeiter erfolgt innerhalb von zwei Wochen nachdem der Mitarbeiter die Probezeit abgeschlossen hat.